Bauvorschriften:
Bauanträge:Auszüge aus den z. Zt. gültigen Bauvorschriften.
1.Lauben:
Größe : Umbauter Raum max.24 qm, dabei kein überdachter Freisitz.
Wenn ÜF dann mit Laube zusammen 24 qm.
Höhe: Flachdach/ Pultdach bis 2,70m, Walmdach/ Satteldach bis 4,30m
Dachüberstand der Laube max. 0,35 m
2. Überdachter Freisitz:
Begrenzungselemente (Brüstungen) bis zu 1m Höhe in den Maßen des jeweils genehmigten ÜF.
3. Gewächshäuser:
Ohne Fundament. Maximale Fläche 8 qm und 2,70 m hoch.
4.Sicht- und Windschutzzäune:
Material : Holz, Länge 6 m, Höhe 2 m, Standorte der Zäune nach entsprechenden Regeln des Verpächters.
(Auskunft beim Vorstand)
5. Pergolen:
a) Reiterpergolen: Max. Länge : 12 m, Begrenzungselemente (Brüstungen) bis 9 m Länge und 1 m hoch.
Freistehende Begrenzungselemente bis zur Gesamtlänge von 9 m zulässig.
b) Flächenpergolen: Max. Fläche 16 qm, hierzu rechnen auch Tor- und Rosenbögen.
Weitere bzw. nähere Auskunft beim Vorstand.
Alle bis hier aufgeführten Baumaßnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Bochum bzw. aufgrund des Generalpachtvertrages, des Stadtverbandes Bochum der Kleingärtner e.V.
Geeignete Bauzeichnungen mit Maßangaben sind dem Antrag beizufügen. Der gesamte Antrag ist in vierfacher Ausfertigung beim Vorstand einzureichen.
Nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen:
u. a. einfache Rankgerüste, Wasserschöpfbecken, Feuchtbiotope bis zu 10 qm Größe (nicht aus Beton), Frühbeete bis 5 qm, Kräuterspiralen, einfache Tomaten- und Gurkenabdeckungen, kleiner Zierbrunnen, Tische und Bänke, auch Truhenbänke, Hochbeete aus Holz bis 10 qm.